Mit dem Feldrandschild teilen Sie der Umgebung mit, welche biodiversitätsfördernden Maßnahmen Sie umgesetzt haben.
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Dann kontaktieren Sie uns bitte unter
Telefon 039209 / 202076 oder per E-Mail unter info@stiftung-kulturlandschaft-sachsen-anhalt.de.
Voraussetzungen
Streifenbreite und -länge flächig – linear:
Mind. 5 m Breite, ein jährlicher Wechsel auf andere Ackerflächen ist möglich
Standort- und Bodenbeschaffenheit :
Trocken, frisch oder nass
Besonnt oder schattig
Kosten:
Ertragsverlust
Maschinelle Voraussetzungen:
keine zusätzlichen
Umsetzungszeitraum:
zeitgleich mit der Bestellung des Ackerschlags, Winterruhe beachten
Umsetzung Schritt-für-Schritt Anleitung:
1. Standortwahl
2. Umsetzung
1. Standortwahl
Standortwahl
Geeignet sind
Standorte in der freien Feldflur; entlang landwirtschaftlicher Wege, an Gewässern und an besonnten Seiten von Baumreihen, Hecken, Feldgehölzen o. ä.
insbesondere wenig produktive Standorte (z. B. sehr ertragsschwache und trockene Flächen oder stark vernässte Bereiche, auf denen Arten wie der Kiebitz gefördert werden können)
Standorte mit bekannten Vorkommen seltener Ackerwildkräuter wie z. B. Feld-Rittersporn, Acker-Schwarzkümmel, Haftdolde oder Echter Frauenspiegel
Standorte mit größeren Vorkommen an Problembeikräutern wie z.B. Quecke oder Ackerkratzdistel sollten gemieden werden!
Streifengröße: mind. 5 m Breite, bis zu 20 % vom Ackerschlag
je breiter der Streifen, umso wirksamer die Maßnahme
2. Umsetzung
Umsetzung
Schonstreifen werden nicht bewirtschaftet. Es erfolgen keine Einsaaten (auch keine Kulturen), keine Düngung und kein Pflanzenschutz
Ein jährlicher Wechsel auf andere Ackerschläge ist möglich. Bei Verbleib an der gleichen Stelle ist eine Bodenbearbeitung zulässig (Aktivierung der Ackerwildkräuter).
Pflege Schritt-für-Schritt Anleitung:
1. Pflegeschnitt
2. Winterruhe
1. Pflegeschnitt
Pflegeschnitt
Bei Verbleib des Schonstreifens am selben Standort kann im Folgejahr außerhalb der Sperrzeit (01.04. bis 30.06.) ein abschnittsweiser Pflegeschnitt durchgeführt werden.
Schnitthöhe ca. 20 cm
maximal sollten 70 % des jeweiligen Schonstreifens zu einem Zeitpunkt gemäht werden
ein zweiter Pflegeschnitt nach Beerntung der Restackerfläche ist möglich
2. Winterruhe
Winterruhe
Auf mind. 30 % des Schonstreifens sollte eine Winterruhe eingehalten werden. Es sollte erst ab dem 15. Februar des Folgejahres umgebrochen werden. Die übrigen Flächen können ab dem 15. Oktober umgebrochen werden.
Ökologische Wirkung
Schonstreifen dienen insbesondere der Förderung seltener Ackerwildkräuter wie z. B. Feld-Rittersporn, Ackerröte, Acker-Adonisröschen und Tierarten, die auf offene Bereiche angewiesen sind, wie z. B. Feldlerche oder Kiebitz. Auf Schonstreifen wird vollständig auf Einsaaten verzichtet.